Kostenübernahme einer außerschulischen Förderung:
1. Jugendamt:
Basierend auf dem Kinderjugendhilfegesetz (KJHG) kommen zwei Formen der für die Legasthenieförderung relevanten Aufgaben in Frage:
a) Hilfen zur Erziehung (§ 27 SGB VIII)
b) Eingliederungshilfe ( § 35a SGB VIII, IX), das ist der Paragraph bei LRS
Meist wird nach § 35a Eingliederungshilfe gewährt.
Der Antrag muss beim zuständigen Jugendamt gestellt werden. Dabei kommt es häufig zu längeren Wartezeiten.
2. Selbstzahler:
- Diagnostik und Beratungsgespräch: 45 Euro
- Schriftlicher Untersuchungsbericht: 45 Euro
- Einzeltherapie à 45 Minuten: 38 Euro
- Einzeltherapie à 60 Minuten: 45 Euro
- Beratungsgespräch: 25 Euro