Kostenübernahme einer außerschulischen Förderung:

1. Jugendamt:

Basierend auf dem Kinderjugendhilfegesetz (KJHG) kommen zwei Formen der für die Legasthenieförderung relevanten Aufgaben in Frage:

a) Hilfen zur Erziehung (§ 27 SGB VIII)

b) Eingliederungshilfe ( § 35a SGB VIII, IX), das ist der Paragraph bei LRS

Meist wird nach § 35a Eingliederungshilfe gewährt.

Der Antrag muss beim zuständigen Jugendamt gestellt werden. Dabei kommt es häufig zu längeren Wartezeiten.

2. Selbstzahler:

- Diagnostik und Beratungsgespräch:  45 Euro

- Schriftlicher Untersuchungsbericht:    45 Euro

- Einzeltherapie à 45 Minuten:               38 Euro

- Einzeltherapie à 60 Minuten:               45 Euro

- Beratungsgespräch:                             25 Euro